Diese Website verwendet Cookies. Durch die Nutzung dieser Webseite erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden.

×
  • Anmelden
  • Registrieren
Passwort vergessen?

Passwort vergessen? Kein Problem.


Geben Sie Ihre E-mail oder Ihren Benutzernamen ein.
Sie bekommen einen Link per E-Mail zugesandt, mit dem Sie das Passwort zurücksetzen können.

zurück
+49 (0) 63 36 / 206

Headertitle

Willkommen in unserer Family Lodge

Headertitle

Willkommen in unserer Family Lodge
Logo Logo
  • Home
  • Zimmer & Räume
    • Ferienwohnung - Musik liegt in der Luft
      Ferienwohnung - Musik liegt in der Luft
    • Ferienwohnung  - Chaplin
      Ferienwohnung - Chaplin
    • Doppelzimmer - Daddy Cool
      Doppelzimmer - Daddy Cool
    • Doppelzimmer - Der kleine Horrorladen
      Doppelzimmer - Der kleine Horrorladen
    • Einzelzimmer - Kein Pardon
      Einzelzimmer - Kein Pardon
    • Multifunktionsraum
      Multifunktionsraum
    • Charter Boot
      Charter Boot
  • Birkenhof-Events
  • Biergarten
  • Tipps & Infos
    • Unsere Umgebung
      Unsere Umgebung
    • Restaurants
      Restaurants
    • Einkaufen & Co.
      Einkaufen & Co.
    • Ärzte & Co.
      Ärzte & Co.
    • Banken
      Banken
  • Geschichte
  • Kontakt
  • Jobs
  • Home
  • Zimmer & Räume
    • Ferienwohnung - Musik liegt in der Luft
      Ferienwohnung - Musik liegt in der Luft
    • Ferienwohnung  - Chaplin
      Ferienwohnung - Chaplin
    • Doppelzimmer - Daddy Cool
      Doppelzimmer - Daddy Cool
    • Doppelzimmer - Der kleine Horrorladen
      Doppelzimmer - Der kleine Horrorladen
    • Einzelzimmer - Kein Pardon
      Einzelzimmer - Kein Pardon
    • Multifunktionsraum
      Multifunktionsraum
    • Charter Boot
      Charter Boot
  • Birkenhof-Events
  • Biergarten
  • Tipps & Infos
    • Unsere Umgebung
      Unsere Umgebung
    • Restaurants
      Restaurants
    • Einkaufen & Co.
      Einkaufen & Co.
    • Ärzte & Co.
      Ärzte & Co.
    • Banken
      Banken
  • Geschichte
  • Kontakt
  • Jobs
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB Übernachtung
  • AGB Anmietung Veranstaltungsräume
  • Jugendschutzgesetz
  • Anmelden
  • Registrieren
  • DE
  • EN
  • Anmelden

AGB Anmietung Veranstaltungsräume




 Allgemeine Geschäftsbedingungen (Veranstaltungen) Frank Serr Showservice International e.K. 
 

I. Geltungsbereich 

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett-, Veranstaltungsräumen und anderen Räumlichkeiten von Frank Serr Showservice-International e.K. zur Durchführung von Veranstaltungen aller Art sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Vermieters. 

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie öffentliche Einladungen oder sonstige Werbemaßnahmen zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von Frank Serr Showservice International e.K., wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB findet keine Anwendung, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist. 

3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde. 

II. Vertragsabschluss, Hinweispflicht, Haftung 

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch den Vermieter zustande.

2. Der Kunde ist verpflichtet, Frank Serr Showservice International e.K. unaufgefordert spätestens bei Vertragsabschluss darüber aufzuklären, sofern die Veranstaltung aufgrund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters geeignet ist, den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Frank Serr Showservice International e.K. in der Öffentlichkeit zu gefährden. 

3. Der Vermieter haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet der Vermieter für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Frank Serr Showservice International e.K. beruhen, und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Vermieters beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung von Frank Serr Showservice International e.K. steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer II oder in Ziffer IX nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von Frank Serr Showservice International e.K. auftreten, wird Frank Serr Showservice International e.K. bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, den Vermieter rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen. 

4. Nachrichten, Post und Warensendungen für den Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Frank Serr Showservice International e.K. übernimmt die Zustellung, die Aufbewahrung (bei Warensendungen allerdings nur nach vorheriger Abstimmung) und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Für die Haftung von Frank Serr Showservice International e.K. gelten vorstehende Nummer 3 Sätze 1 bis 4 entsprechend. 

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung 

1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die bestellten und weitere in Anspruch genommene Leistungen vereinbarten bzw. üblichen Preise des Vermieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über Frank Serr Showservice International e.K. veranlasste Leistungen Dritter, deren Vergütung von Frank Serr Showservice International e.K. verauslagt wird, sowie für Forderungen von Urheberrechteverwertungsgesellschaften. 

2. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Ändert sich diese nach Vertragsschluss, so werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn zwischen Vertragsschluss und Leistungserbringung mehr als vier Monate liegen. Ist ein Mindestumsatz vereinbart worden und wird dieser nicht erreicht, kann Frank Serr Showservice International e.K. 60% des Differenzbetrages als entgangenen Gewinn verlangen, sofern nicht der Kunde einen niedrigeren oder Frank Serr Showservice International e.K. einen höheren Schaden nachweist. 

3. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen. 

4. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von € 5 an d Frank Serr Showservice International e.K. zu erstatten. Der Nachweis, dass keine oder nur wesentlich geringere Kosten entstanden seien, steht dem Kunden frei. Bei Kunden, die keine Verbraucher sind, kann der Vermieter stattdessen auch den Anspruch aus § 288 Abs. 5 BGB geltend machen. 

5. Frank Serr Showservice International e.K. ist berechtigt, bei Vertragsabschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. 

6. In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfangs, ist Frank Serr Showservice International e.K. berechtigt, auch nach Vertragsschluss eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen. 

7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung vom Vermieter aufrechnen oder verrechnen. 

IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) 

1. Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit dem Vermieter geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein solches Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Recht dazu besteht oder wenn Frank Serr Showservice International e.K. einem kostenfreien Rücktritt ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen in Textform erfolgen. Wurde ein Termin für die kostenfreie Ausübung des Rücktrittsrechtes vereinbart, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche vom Vermieter auszulösen. Das Recht zum kostenfreien Rücktritt erlischt, wenn der Kunde es nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber des Vermieters in Textform ausübt. 

2. Ist ein Recht zum kostenfreien Rücktritt nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Recht zum kostenfreien Rücktritt und stimmt Frank Serr Showservice International e.K. einer kostenfreien Vertragsaufhebung nicht zu, sind die vereinbarte Raummiete aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn die vertraglichen Leistungen nicht in Anspruch genommen werden. Einnahmen aus einer etwaigen anderweitigen Vermietung des Raumes / der Räume hat Frank Serr Showservice International e.K. anzurechnen. 

3. Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist der Vermieter berechtigt, zusätzlich 35% des entgangenen Verzehrumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Verzehrumsatzes. 

4. Die Berechnung des Verzehrumsatzes erfolgt nach der Formel: Menüpreis der Veranstaltung zuzüglich Getränke x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebots zugrunde gelegt. Getränke werden mit einem Drittel des Menüpreises berechnet. 

5. Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist der Vermieter berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. Und 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen. 

6. War die Raummiete im Vertrag nicht separat vereinbart, sondern anteilig in der Tagungspauschale enthalten, kann Frank Serr Showservice International e.K. auch schon bei einem Rücktritt bis acht Wochen vor dem Veranstaltungstermin den auf die Raummiete entfallenden Anteil x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung stellen. Das gilt entsprechend bei Komplettpauschalen unter Einschluss des Beherbergungsentgeltes für den diesbezüglichen Anteil, abzüglich einer Pauschale von 10% für ersparte Aufwendungen. Vorstehende Nr. 2 Satz 2 zur Anrechnung anderweitiger Einnahmen gilt jeweils entsprechend. 

7. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch Nummern 3 bis 6 berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Frank Serr Showservice International e.K. steht der Nachweis eines höheren Schadens frei. 

V. Rücktritt des Vermieters 

1. Sofern vertraglich vereinbart wurde, dass der Kunde bis zu einem bestimmten Termin kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist Frank Serr Showservice International e.K. bis zu diesem Zeitpunkt seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von Frank Serr Showservice International e.K. mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Vermieters mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.

2. F erner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls
- höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; 
- Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen vertragswesentlicher Tatsachen gebucht werden; vertragswesentlich können die Identität des Kunden, seine Zahlungsfähigkeit oder der Zweck der Veranstaltung sein; 
- Frank Serr Showservice International e.K. begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Frank Serr Showservice International e.K. in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist; 
- ein Verstoß gegen Ziffer I Nr. 2 vorliegt;
- eine vereinbarte oder gemäß obiger Ziffer III Nummern 6 und/ oder 7 verlangte Vorauszahlung auch nach Ablauf einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet wurde. 

3. Der berechtigte Rücktritt des Vermieters begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Sollte bei einem Rücktritt nach vorstehender Nr. 2 ein Schadensersatzanspruch von Frank Serr Showservice International e.K. gegen den Kunden bestehen, so kann Frank Serr Showservice International e.K. den Anspruch pauschalieren. Ziffer IV Nummern 2 bis 7 gelten in diesem Fall entsprechend. 

VI. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit 

1. Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss dem Vermieter spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Vermieters, die in Textform erfolgen soll. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber 95% der vereinbarten höheren Teilnehmerzahl. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl niedriger, hat der Kunde das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl zusätzlich ersparten Aufwendungen zu mindern. 

2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% soll dem Vermieter frühzeitig, spätestens jedoch fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 95% der ursprünglich vereinbarten Teilnehmerzahl. Vorstehende Nummer 1 Satz 3 gilt entsprechend. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet. 

3. Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist Frank Serr Showservice International e.K. berechtigt, die bestätigten Räume – unter Berücksichtigung der gegebenenfalls geringeren Raummiete – zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist. 

4. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt Frank Serr Showservice International e.K. diesen Abweichungen zu, so kann Frank Serr Showservice International e.K. die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, Frank Serr Showservice International e.K. trifft ein Verschulden. 

VII. Mitbringen von Speisen und Getränken 

1. Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung mit Frank Serr Showservice International e.K., die in Textform erfolgen soll. Frank Serr Showservice International e.K. kann die Zustimmung von der Berechnung eines Beitrags zur Deckung der Gemeinkosten abhängig machen. 

VIII. Technische Einrichtungen und Anschlüsse; behördliche Erlaubnisse 

1. Soweit Frank Serr Showservice International e.K. für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt der Vermieter im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt Frank Serr Showservice International e.K. von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei. 

2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Vermieters Bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters; diese kann von der kostenpflichtigen Beistellung eines Technikers abhängig gemacht werden. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Vermieters gehen zu Lasten des Kunden, soweit Frank Serr Showservice International e.K. diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf Frank Serr Showservice International e.K. pauschal erfassen und berechnen. 

3. Der Kunde ist mit Zustimmung des Vermieters berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann der Vermieter eine Anschlussgebühr und/oder eine Ausfallvergütung für die Nichtnutzung seiner Anlagen verlangen. 

4. Störungen an von Frank Serr Showservice International e.K. zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen dürfen nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit Frank Serr Showservice International e.K. diese Störungen nicht zu vertreten hat. 

5. Für die Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu verschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. 

IX. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen 

1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im jeweiligen Zimmer. Frank Serr Showservice International e.K. übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Vermieters. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. Abgesehen von den in Satz 3 genannten Fällen bedarf ein Verwahrungsvertrag ausdrücklicher Vereinbarung. Im Übrigen gilt Ziffer II Nr. 3 entsprechend. 

2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial und sonstige von den Kunden eingebrachte Gegenstände haben den brandschutztechnischen Anforderungen und sonstigen behördlichen Vorschriften zu entsprechen. Frank Serr Showservice International e.K. ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist d Frank Serr Showservice International e.K. berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Vermieter abzustimmen. 

3. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf der Vermieter die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann Frank Serr Showservice International e.K. für die Dauer der Vorenthaltung des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. 

X. Haftung des Kunden für Schäden 

1. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. Dies gilt entsprechend, wenn der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, Partei oder Gewerkschaft ist. 

2. Frank Serr Showservice International e.K. kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (zum Beispiel Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen. 

XI. Schlussbestimmungen 

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags oder dieser Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. 

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist im kaufmännischen Verkehr der Standort der Birkenhof Family Lodge in Rieschweiler-Mühlbach. 

3. Im kaufmännischen Verkehr – auch bei Scheckstreitigkeiten – ist Zweibrücken ausschließlicher Gerichtsstand; D Frank Serr Showservice International e.K.Vermieter kann den Kunden nach seiner Wahl aber auch am Sitz des Kunden verklagen. Das Gleiche gilt, sofern der Kunde die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. 

4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. 

5. Der Vermieter nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil. 

6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. 
top
  1. Sie befinden sich hier:
  2. AGB Anmietung Veranstaltungsräume
Birkenhof Family Lodge
Frank Serr Showservice International e.K.
Bahnhofstraße 34
66509 Rieschweiler
+49 (0) 63 36 / 206
+49 (0) 63 36 / 55 93
mein@urlaub-birkenhof.de
Zur Webseite
Anfahrt auf google.maps

Mitglied bei

bdo bdkv vvrp
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB Übernachtung
  • AGB Anmietung Veranstaltungsräume
  • Jugendschutzgesetz
  • facebook
© 2023 - Showservice International - Alle Rechte vorbehalten
Bisherige Seitenaufrufe 168435
design by WEBPROJAGGT.de